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Förderung umweltfreundlicher Heizungsanlagen: KfW erweitert Antragsberechtigung auf private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und WEGs

Förderung für Heizungstausch: Zuschüsse und Kredite

Der Bund unterstützt den Heizungstausch mit Zuschüssen, die bei der KfW (kfw.de) beantragt werden können. Zusätzlich bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an.

Zuschussförderung

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und möglichen Boni:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Gesamtkosten.
  • Berechnung der Gesamtkosten:
    • 30.000 € für die erste Wohneinheit
    • 15.000 € je für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • 8.000 € je für weitere Wohneinheiten

Zuschussboni

  • Effizienzbonus: 5 % für effiziente Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichem Kältemittel.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter Heizungen. Gilt für Gas- oder Biomasseheizungen, wenn sie mindestens 20 Jahre alt sind.
  • Einkommensbonus: 30 % für Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €.

Der maximale Fördersatz beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Ergänzungskredit

Für Antragsteller mit einer KfW-Zuschusszusage gibt es einen zinsgünstigen Förderkredit, der bei der Hausbank beantragt werden kann. Die aktuellen Zinskonditionen:

  • 1,91 % für Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 €
  • 3,90 % für alle anderen Antragsteller

Optimiert für: Heizungstausch, KfW Zuschüsse, KfW Kredite, Förderprogramme, Heizungsmodernisierung, Energieeffizienz.