Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt, ist beschlossen und sieht Förderungen von bis zu 70 % für den Einbau einer Wärmepumpe vor, die eine fossile Heizung ersetzt. Ab dem 1. Januar 2024 treten die neue Fördermaßnahmen in Kraft, welche den Umstieg auf Wärmepumpen finanziell noch lukrativer machen.
Hinweis zur KfW Förderung
Nach der Unsicherheit der vergangenen Wochen im Zuge der Haushaltssperre steht die in der Novellierung des GEG vorgesehene Förderung zum Heizungstausch nun fest. Die Antragstellung wird jedoch voraussichtlich nichts vor dem 27.02.2024, allerdings wird sie auch rückwirkend möglich sein.
Maximal 70% Wärmepumpen Förderung ab 2024
Die KfW Förderung XXL ab 2024. Die Basisförderung beträgt nun 30% der kompletten Investitionskosten, wobei Hauseigentümer weitere Vorteile genießen. Ein 5% Effizienzbonus wird gewährt, wenn die Wärmepumpe auf erneuerbare Quellen wie Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürliche Kältemittel setzt. Ein besonders überzeugender Anreiz ist der 20% Geschwindigkeitsbonus für Hausbesitzer im selbst genutzten Eigenheim, die ihre alte Gaszentral-, Biomasse- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen. Dieser Bonus erhöht sich sogar auf 70% Zuschuss, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 € liegt.
Ist mein Haus bereit für die Wärmepumpe?
Es ist wichtig, mit den Experten vor Ort zu sprechen, da sie die genauen Details Ihrer Situation berücksichtigen können, um maßgeschneiderte Empfehlungen zu geben. Falls Sie bereits eine Zusammenarbeit mit Extec Energietechnik haben, sollten Sie auch in Erwägung ziehen, Ihren Ansprechpartner dort direkt zu kontaktieren.